Schutzkonzept für das Education-Programm des Klavier-Festival Ruhr

Einleitung

Kreativ bilden, langfristig fördern – unter dieser Devise hat das Klavier-Festival Ruhr seit 2006 ein breit gefächertes Education-Programm entwickelt, das insbesondere Kinder und Jugendliche für die Welt des Klaviers begeistert und zu einer aktiven und schöpferischen Beschäftigung mit Musik anregt. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung nachhaltig angelegter Kooperationsprojekte, der langfristigen Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien, der Vermittlung neuer Klaviermusik und der Entwicklung innovativer Vermittlungsformate.

Ziele des Schutzkonzepts

Das Education-Programm hat zum Ziel, Kindern und Jugendlichen, die in sozioökonomisch herausfordernden Stadtteilen aufwachsen, eine aktive Beschäftigung mit Musik zu ermöglichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, braucht es eine Kultur und einen Raum, in dem sich die Kinder und Jugendlichen wohl- und vor allem sicher fühlen.

Die Ziele dieses Schutzkonzepts lauten:

  • Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an den Angeboten des Education-Programms teilnehmen, vor jeder Form von Gewalt
  • Handlungssicherheit für die Personen, die Verantwortung übernehmen für die Kinder und Jugendlichen
  • Sensibilisierung und Information der Personen, die Verantwortung übernehmen für die Kinder und Jugendlichen
  • Definition einer Haltung und Positionierung gegen Gewalt, die sowohl nach innen als auch nach außen wirkt

Zielgruppen des Schutzkonzepts

Die in diesem Schutzkonzept genannten Schutzmaßnahmen haben zum Ziel, die Kinder und Jugendlichen, die an den Angeboten des Education-Programms teilnehmen, vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Die Inhalte des Schutzkonzepts richten sich aber nicht unmittelbar an die Kinder und Jugendlichen selbst. Vielmehr liegt der Fokus auf den Personen, die für die Kinder und Jugendlichen Verantwortung übernehmen:

  • Die Mitarbeitenden des Education-Programms, die die Angebote verantworten und teilweise auch unmittelbar mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Die Honorarkräfte, die die Angebote durchführen und mit den Kindern und Jugendlichen unmittelbar arbeiten

Gewaltverständnis und rechtliche Anforderungen

Eine Kultur der Achtsamkeit und gegenseitigen Respekts kann keinen Raum bieten für Grenzüberschreitungen und übergriffiges Verhalten. Um möglichst präventiv agieren zu können und jede Form von Gewalt zu verhindern, ist es notwendig, nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen aktiv zu werden und einzuschreiten. Vielmehr gilt es, bereits Grenzverletzungen – gleich, ob sie verbal, non-verbal oder physisch stattfinden – ernst zu nehmen. Ziel ist daher, Grenzverletzungen und übergriffiges Verhalten erkennen zu können, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden.

Auch wird nicht allein der Fokus auf sexualisierte Grenzüberschreitungen und Übergriffe gelegt, vielmehr wird Gewaltprävention ganzheitlich in den Blick genommen. Ziel ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt – gleich, ob physische, psychische oder sexualisierte Gewalt oder diskriminierende Handlungen. Neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Angebote des Education-Programms weist dieses Schutzkonzept auf Unterstützungs- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche hin, die von Gewalt außerhalb der Angebote des Education-Programms betroffen sind, insbesondere bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Veranstaltungen und Angebote in der Verantwortung des Education-Programms des Klavier-Festival Ruhr. Es greift nicht bei allen anderen Veranstaltungen, die im Rahmen des Klavier-Festival Ruhr stattfinden.

Erste Ansprechpartnerin für Fragen zum vorliegenden Konzept, zum Thema Gewaltprävention für das Education-Programm des Klavier-Festival Ruhr sowie im Verdachts- oder Interventionsfall ist Patricia Cahn (Teamleitung Education), erreichbar unter T. 0201-8966822 bzw. 0170-4556802 sowie per Mail unter cahn@klavierfestival.de.

 

Risiko- und Potenzialanalyse

Ziel des Schutzkonzepts ist es, Schutzmaßnahmen für tatsächlich vorhandene Risiken zu definieren. Grundlage für ein erfolgreiches und für das Education-Programm passendes Schutzkonzept ist daher eine Risiko- und Potenzialanalyse, die zu Beginn des Prozesses durchgeführt wurde. Ziel dieser Analyse war es, sowohl vorhandene Gefährdungsmomente als auch bereits bestehende Schutzmaßnahmen zu erkennen und in das vorliegende Schutzkonzept zu integrieren.

Um möglichst zahlreiche noch unbekannte Risiken zu identifizieren, war es sinnvoll, mit den Personen die Risiko- und Potenzialanalyse durchzuführen, die unmittelbar mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie wurde von Januar bis März 2025 durchgeführt. Die relevanten Ergebnisse sind in dieses Schutzkonzept eingeflossen.

Auf Grund der bisherigen Strukturen war es nicht möglich, in dem angegebenen Zeitraum eine Risiko- und Potenzialanalyse auch mit den Kindern und Jugendlichen durchzuführen, die an den Angeboten des Education-Programms teilnehmen. Die Perspektive der Kinder und Jugendlichen ist aber eine wichtige Voraussetzung, um möglichst alle bisher unbekannten Risiken tatsächlich zu erkennen, denn Kinder und Jugendliche haben häufig einen eigenen Blick auf bestehende Strukturen. Langfristiges Ziel ist daher, Kinder und Jugendliche in die Risiko- und Potenzialanalyse einzubinden. Um dies zu ermöglichen, bis zum Sommer 2026 ein Konzept entwickelt werden, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in geeigneter Weise umsetzt.

 

Personalverantwortung

Personalauswahl

Personalverantwortung beginnt mit einer sensiblen Personalauswahl. Hierzu gehört neben einer Regelung zur Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse insbesondere, dass sichergestellt wird, dass alle Personen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen, eine grenzachtende und wertschätzende Haltung einnehmen. Um dies sicherzustellen, werden folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeitenden des Education-Programms wird anhand des Verhaltenskodex das Thema Gewaltprävention besprochen und diskutiert
  • Die Mitarbeitenden des Education-Programms stehen in Austausch mit Honorarkräften, die regelmäßig Angebote für das Education-Programm durchführen. Dies beinhaltet:
    • mindestens einmal pro Quartal wird ein persönliches Gespräch oder Telefonat geführt
    • mindestens einmal pro Halbjahr wird in diesen Gesprächen auf das Schutzkonzept hingewiesen; ggf. aufkommende Fragen werden besprochen
  • Die Mitarbeitenden des Education-Programms stellen mit Honorarkräften, die nur vereinzelt Angebote durchführen, ebenfalls einen guten Kontakt und Austausch sicher
  • Es gibt regelmäßig Angebote für einen Praxisaustausch. Dieser Austausch kann genutzt werden, um inhaltlich gemeinsam mit den Honorarkräften zu einzelnen Präventionsthemen zu arbeiten

Einsichtsnahme erweiterter Führungszeugnisse

Die Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse ist ein wichtiges Instrument in der ganzheitlichen Präventionsarbeit. Deshalb orientiert sich das Education-Programm an den gesetzlichen Bestimmungen des § 72 a SGB VIII. Dieser sieht vor, dass Träger keine Personen haupt- oder nebenamtlich einsetzen, die rechtskräftig wegen einer in § 72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Um dies zu verhindern, sind die Träger dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes von allen hauptberuflichen Mitarbeitenden einzusehen. Bei nebenamtlichen Personen muss ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Minderjährigen dies erforderlich machen.

Entsprechend dieser Regelungen sind folgende Personen(gruppen) des Education-Programms dazu verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen bzw.  einsehen zu lassen:

  • Mitarbeitende
  • Honorarkräfte

Verantwortlich für die Einsichtnahme sind
für Mitarbeitende: die Geschäftsleitung der Stiftung Klavier-Festival Ruhr
für Honorarkräfte: die für den Bereich zuständigen Mitarbeitenden

Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren erforderlich. Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Die Einsichtnahme erfolgt vor Beginn der Tätigkeit.

Die Einsichtnahme wird dokumentiert und über einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Im Rahmen der Einsichtnahme werden ausschließlich folgende Daten dokumentiert:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person
  • Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses
  • Datum der Einsichtnahme
  • Bestätigung, dass keine einschlägige Eintragung vorliegt

Bei Honorarkräften wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme durch Kooperationspartner*innen akzeptiert.

Präventionsschulungen

Um der Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden und gleichzeitig Handlungssicherheit zu bekommen, ist die Teilnahme an Präventionsschulungen für bestimmte Personengruppen wichtig und notwendig. Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Inhalte des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen.

Daher werden alle Mitarbeitenden und Honorarkräfte dazu aufgefordert, an einer entsprechenden mindestens dreistündigen Präventionsschulung teilzunehmen. Das Education-Programm stellt sicher, einmal pro Jahr eine Schulung mit folgenden Inhalten anzubieten:

  • Formen von Gewalt
  • Umgang mit Nähe und Distanz
  • Täter*innendynamiken
  • Risiko- und Schutzmaßnahmen in der kulturellen Bildung
  • Intervention

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung

Eine grenzachtende Haltung ist unerlässlich für gelingende Präventionsarbeit. Gemeinsame Regelungen und Vereinbarungen, die den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in den Fokus rücken, sind eine wichtige Maßnahme, um diese Haltung sicherzustellen. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden und Honorarkräften des Education-Programms wurde ein verbindlicher Verhaltenskodex für den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt.

Der Verhaltenskodex gilt für alle Personen, die für das Education-Programm tätig sind.

Nähe und Distanz

  • Mir ist bewusst, dass unterschiedliche Personen unterschiedliche Grenzen haben. Ich beachte und wahre die individuellen Grenzen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Dabei achte ich auch auf nonverbale Signale.
  • Wie viel Nähe ich zulasse und wie viel Distanz nötig ist, entscheide ich nach meiner professionellen Rolle.
  • Auch ich habe ein Recht darauf, dass meine Grenzen gewahrt werden. Wenn diese verletzt werden, äußere ich es fair und respektvoll und zeige eine Alternative auf.

Sprache und Wortwahl

  • Ich spreche respektvoll und wertschätzend mit den Kindern und Jugendlichen.
  • Ich äußere Kritik angemessen und fair.
  • Ich bin selbst offen für Kritik und Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen und schaffe einen Rahmen, in dem diese gegeben werden können.
  • Ich nutze eine Sprache, die alle miteinschließt. Dazu gehört eine diskriminierungssensible Sprache, die frei ist von jeder Form von Gewalt.
  • Ich achte darauf, mit den Kindern und Jugendlichen so zu kommunizieren, dass mich alle verstehen. Dies beinhaltet nicht nur gesprochene Sprache, sondern auch Mimik und Gestik.

Umgang mit Körperkontakt

  • Wenn für meine Arbeit Körperkontakt erforderlich ist, weise ich im Vorfeld darauf hin, erkläre den Grund und frage zu Beginn um Erlaubnis. Dies wiederhole ich bei Bedarf regelmäßig. Dies gilt sowohl bei Körperkontakt von mir zu den Kindern und Jugendlichen als auch bei Körperkontakt unter den Kindern und Jugendlichen.
  • Ich achte auch auf die Körpersprache der Kinder und Jugendlichen. Wenn ich unsicher bin, frage ich nach. Bleibe ich unsicher, verzichte ich auf Körperkontakt.
  • Ich zeige echte Alternativen auf, wenn ein Kind / ein*e Jugendliche*r keinen Körperkontakt möchte.
  • Berührungen und Körperkontakt gehören zur Tanzpädagogik dazu. Hierfür hole ich mir vorab das Einverständnis der Kinder und Jugendlichen ein und reagiere auf kleinste Anzeichen von Widerstand. Ich akzeptiere ausnahmslos jede Ablehnung von Körperkontakt.

Wahren der Privatsphäre

  • Ich gehe vertraulich mit den Informationen um, die mir die Kinder und Jugendlichen anvertrauen.
  • Informationen, die mir die Kinder und Jugendlichen anvertrauen, die zu privat oder persönlich sind, benenne ich. Bei Bedarf suche ich gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen nach passenden Ansprechpersonen.
  • Ich bin mir bewusst, dass in bestimmten Situationen die Privatsphäre besonders schützenswert ist, beispielsweise in Umkleide-Situationen. In diesen Situationen schaffe ich Rückzugsmöglichkeiten, damit sich die Kinder und Jugendlichen nicht unwohl fühlen.

Machtsensibler Umgang

  • Ich bin mir bewusst, dass zwischen mir und den Kindern und Jugendlichen ein Machtgefälle besteht. Mit diesem gehe ich verantwortungsvoll um.
  • Ich mache von Beginn an transparent, an wen sich die Kinder und Jugendlichen wenden können, wenn sie unzufrieden sind.

Social Media und Digitale Medien

  • Ich teile mit den Kindern und Jugendlichen keine privaten Kontaktmöglichkeiten. Dies umfasst Telefonnummern genauso wie Social-Media-Accounts.
  • Ich beachte den Datenschutz.
  • Die Nutzung von sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten dient ausschließlich den Projektzwecken. Bei der Erstellung und dem Teilen von (audio)visuellen Inhalten beachte ich das allgemeine Persönlichkeitsrecht und insbesondere das Recht am eigenen Bild.

Umgang mit Regeln und Konsequenzen

  • Ich erarbeite gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu Beginn Regeln für das Miteinander.
  • Über bestehende Regeln informiere ich und erkläre diese bei Bedarf.
  • Ich erinnere in regelmäßigen Abständen an diese Regeln.
  • Mir ist bewusst, dass geltende Regeln auch für mich und alle anderen Erwachsenen gelten.
  • Mir ist bewusst, dass Regelverstöße Konsequenzen bedeuten können. Diese Konsequenzen mache ich nach Möglichkeit bereits vorher transparent.
  • Eine Konsequenz ist keine Strafe. Ich nutze keine Drohungen und schüre keine Angst.

Kooperationen

Ein wichtiger und wertvoller Teil der Arbeit des Education-Programms findet gemeinsam mit Kooperationspartner*innen statt.

Da gerade in gemeinsamen Kooperationen die Verantwortlichkeiten für das Thema Prävention nicht immer klar verteilt sind, braucht es hier bereits in der Vorbereitung der Projekte klare Absprachen bezüglich Zuständigkeiten. Konkret werden folgende Dinge im Vorfeld mit den Kooperationspartner*innen besprochen:

  • Vor Beginn des Projekts werden die Schutzkonzepte gegenseitig zur Information und Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt und – bei Bedarf – besprochen
  • Zu folgenden Themen werden Vereinbarungen getroffen und Verantwortlichkeiten festgehalten:
    • Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse
    • Teilnahme an Präventionsschulungen
    • Umgang mit Selbstverpflichtungserklärungen
    • Ansprechpersonen bei einer Intervention

 

Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen

Partizipation

Die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zwischen ihnen und Erwachsenen, die für sie verantwortlich sind. Partizipation ist daher eine wichtige Methode zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen jede Form von Gewalt.

Die konkrete Umsetzung für partizipative Elemente in den Angeboten des Education-Programms liegt derzeit in der Verantwortung der jeweiligen Honorarkräfte. Damit Partizipation ein wirklicher Schutzfaktor im Sinne der Präventionsarbeit sein kann, sollte sie unabhängig von Einzelpersonen in den Strukturen des Programms verankert werden.

Ziel ist daher die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Partizipation und die langfristige Verankerung von Partizipation in die Strukturen der Angebote des Education-Programms.

Präventionsangebote

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenze und auf Hilfe in Notlagen. Neben Ansprechpersonen und Beschwerdewegen, die in diesem Konzept aufgeführt sind, sind konkrete Präventionsangebote notwendig und sinnvoll.

Die Honorarkräfte und Mitarbeitenden werden daher ermutigt, Methoden und Angebote umzusetzen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstwahrnehmung stärken und ihnen helfen, verantwortungsvoll und empathisch innerhalb einer sozialen Gruppe zu agieren.

 

Intervention

Ansprechpersonen und Beschwerdewege

In den Angeboten des Education-Programms soll es zu jeder Zeit Raum für Rückmeldungen, Verbesserungen und Kritik geben. Um dies zu gewährleisten, sind Ansprechpersonen benannt und Beschwerdewege eingerichtet, die transparent und offen kommuniziert werden. Grundsätzlich gilt hierbei, dass alle Rückmeldungen und Kritik wohlwollend zur Kenntnis genommen werden.

Für Kritik und Verbesserungswünsche gibt es folgende Ansprechpersonen:

Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche:

  • Die Ansprechpersonen der Kooperationspartner*innen sind für die Kinder und Jugendlichen die ersten Ansprechpersonen, auch für Rückmeldungen zum Education-Programm. Die Kinder und Jugendlichen kennen diese in der Regel besser und länger als die Honorarkräfte des Education-Programms.
  • Darüber hinaus sind die Honorarkräfte selbst Ansprechpersonen für alle Fragen, Rückmeldungen, Sorgen und Nöte.

Die Honorarkräfte achten darauf, dass sie mit den Kindern und Jugendlichen zu Beginn des Projekts die Ansprechpersonen besprechen.

Ansprechpersonen für Honorarkräfte:

  • Die Mitarbeitenden des Education-Programms sind für die Honorarkräfte erste Ansprechpersonen bei Fragen oder Unsicherheiten das Projekt betreffend.
  • Die Honorarkräfte können sich darüber hinaus an die Ansprechpersonen der Kooperationspartner*innen wenden.
  • Auch wenn die Mitarbeitenden des Education-Programms erste Ansprechpersonen sind, fällt es manchmal leichter, sich zunächst anonym beraten zu lassen. Dafür gibt es folgende Beratungsangebote:
    • In Essen: Der Kinderschutzbund in Essen bietet unter der 0201-8970 eine kostenfreie und anonyme Beratung an.
    • In Bochum: Die Kinderschutzambulanz Neue Wege in Bochum bietet unter der 0234-503669 eine kostenfreie und anonyme Beratung an.
    • In Duisburg: Die Beratungsstelle Wildwasser berät kostenfrei und anonym per Telefon (0203-343016) oder online (www.wildwasser-duisburg.de) bei sexualisierter Gewalt.

Umgang mit Beschwerden

Jede Beschwerde ist individuell zu betrachten und benötigt einen individuellen Umgang. Darüber hinaus gibt es folgende verbindliche Regeln:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen.
  • Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die angesprochene Person informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, welche weiteren Personen in den Prozess einbezogen werden.
  • Jede Beschwerde wird dokumentiert. Ein Dokumentationsbogen ist diesem Konzept angehängt.
  • Die Mitarbeitenden des Education-Programms werden informiert.

Notfallplan

Das vorliegende Schutzkonzept soll in erster Linie präventiv wirken. Trotzdem kann es zu Situationen kommen, in denen ein Eingreifen notwendig ist. Insbesondere für Honorarkräfte stellt eine Vermutung oder die Kenntnis über einen Vorfall eine besondere Herausforderung dar. Für diese Fälle soll folgender Notfallplan Orientierung und Sicherheit geben:

  1. Ruhe bewahren

Auch wenn es schwierig wirkt: Die Ruhe zu bewahren, vermeidet eventuell überstürzte Reaktionen.

  1. Zuhören und Glauben schenken

In einem Erstgespräch bzw. bei der ersten Schilderung eines Vorfalls muss nicht geklärt werden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht. Wichtig ist vor allem:

  • Sich Zeit nehmen
  • Zuhören
  • Betroffene ernst nehmen
  • Glauben schenken
  • Nur notwendige Rückfragen stellen
  1. Prüfen: Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln?

In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, unmittelbar zu handeln. Dennoch kann es Situationen geben, die ein direktes Eingreifen erfordern (z.B. die betroffene Person muss von der verdächtigten Person getrennt werden; akute Kindeswohlgefährdung). Sollte es die Situation erfordern, muss unmittelbar gehandelt werden. In diesem Fall sollte zunächst eine/r der Mitarbeitenden der kooperierenden Bildungseinrichtung informiert werden; diese entscheiden, ob die Notfallnummer des jeweiligen Jugendamts oder die Polizei (110) kontaktiert werden soll.

  1. Dokumentieren

Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen oder das Erzählte aufzuschreiben. So wird vermieden, dass wichtige Informationen verloren gehen.

  1. Informieren der Mitarbeitenden des Education-Programms

Die Mitarbeitenden sind in Absprache mit dem Kooperationspartner verantwortlich für die weitere Begleitung des Prozesses. Sie nehmen zunächst Kontakt zu den Ansprechpersonen des Kooperationspartners auf und besprechen gemeinsam die weiteren Schritte und Zuständigkeiten.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Der vorliegende Notfallplan greift sowohl bei einem Verdacht, einem Mitteilungsfall oder einer Beobachtung eines Vorfalls innerhalb der Angebote des Education-Programms als auch bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung greift ab Punkt 5 folgender Verfahrensablauf:

6. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft des zuständigen Jugendamts

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist es sinnvoll, sich Unterstützung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII zu holen. Die insoweit erfahrene Fachkraft berät anonym und übernimmt eine Gefährdungseinschätzung. Kommt sie bei dieser Gefährdungseinschätzung zu dem Ergebnis, dass sich eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen lässt, sind weitere Schritte erforderlich. Die Mitarbeitenden des Education-Programms treffen gemeinsam mit dem Kooperationspartner die Entscheidung, wer die insoweit erfahrene Fachkraft informiert und hinzuzieht.

7. Weitere Schritte gemäß der Empfehlung der insoweit erfahrenen Fachkraft

Die insoweit erfahrene Fachkraft gibt am Ende der Gefährdungsbeurteilung eine Empfehlung, welche weiteren Schritte unternommen werden sollten. Die Mitarbeitenden des Education-Programms richten sich nach dieser Empfehlung und handeln entsprechend.

Nachsorge

Ein Verdacht oder ein Vorfall von Gewalt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Auch wenn zunächst eine direkte Intervention erforderlich ist, ist es ebenso wichtig, nach Abschluss der Intervention den Fokus auf alle Beteiligten und die betroffene Gruppe zu werfen. Nach einem Vorfall können Irritationen bestehen bleiben oder unausgesprochene Konflikte herrschen. Diese Irritationen und Konflikte gilt es aufzuarbeiten, zu reflektieren und aufzulösen.

Verantwortlich hierfür sind die Mitarbeitenden des Education-Programms. Insbesondere, wenn Irritationen innerhalb des Teams der Mitarbeitenden bestehen, ist es sinnvoll, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise in Form einer Mediation oder Supervision.

Rehabilitation

Ein falscher Verdacht oder eine falsche Einschätzung über die Schwere einer Anschuldigung kann schwerwiegende Auswirkungen für die beschuldigte Person und für die weitere Zusammenarbeit haben. Wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte oder sich nicht bestätigt hat, muss alles getan werden, um die beschuldigte Person zu rehabilitieren. Ziel ist in diesem Fall, den Verdacht vollständig auszuräumen und eine neue Vertrauensbasis herzustellen.

Die Intendanz der Stiftung Klavier-Festival Ruhr unternimmt bei Bedarf folgende Schritte zur Rehabilitation:

  • Alle am Vorgang beteiligten Personen sowie diejenigen, die Kenntnis von dem betreffenden Vorgang erhalten haben, werden darüber informiert, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat. Sofern der Fall zuvor öffentlich geworden ist: Information an Medien und Öffentlichkeit, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat und Bemühen um Löschung diesbezüglicher Internet-Veröffentlichungen
  • Durchführung von Beratungs- und Supervisionsverfahren mit externer fachlicher Unterstützung, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen

Die Intendanz prüft gegebenenfalls, ob sie die Verantwortung für den Rehabilitationsprozess oder einzelne der zuvor genannten Schritte an andere Personen delegiert.

Qualitäts- und Wissensmanagement

Die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an Angeboten des Education-Programms teilnehmen, bzw. zum Schutz der am Education-Programm beteiligten Personen ist ein fortwährender Prozess und mit der Publikation dieses Konzeptes nicht abgeschlossen. Vielmehr bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls einer Weiterentwicklung der vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Jahr nach Inkrafttreten überprüft. In der Zwischenzeit soll ein Konzept entwickelt werden, das aufzeigt, wie auch die Kinder und Jugendlichen, die an den Bildungsangeboten des Education-Programms beteiligt sind, aktiv an der Fortentwicklung der Schutzmaßnahmen beteiligt werden können.

Drei Jahre nach Inkrafttreten und / oder nach Abschluss eines Interventionsfalles soll das Schutzkonzept evaluiert, überprüft und ggf. angepasst werden. Ziel ist es, bis dahin Maßnahmen zur Partizipation der Kinder und Jugendlichen in den Strukturen der Bildungsangebote zu verankern. Als Grundlage für die Überprüfung nach drei Jahren sollen die Ergebnisse der regelmäßigen Reflexionen mit den Honorarkräften sowie mit den Kindern und Jugendlichen als Risiko- und Potenzialanalyse genutzt werden. Verantwortlich für die Überprüfung sind die Mitarbeitenden des Education-Programms.

Ein wichtiger Teil eines gelingenden Qualitätsmanagements ist ein gutes Wissensmanagement. Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept allgemein zugänglich gemacht und auf der Website des Education-Programms veröffentlicht. Darüber hinaus werden Partnerinstitutionen und Honorarkräfte des Programms per E-Mail und ggf. im persönlichen Gespräch über das Schutzkonzept informiert.